Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Meine Putzfee
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Meine Putzfee, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
- Die AGB gelten für sämtliche von Meine Putzfee angebotenen und erbrachten Dienstleistungen, insbesondere:
- Haushaltsreinigung
- Unterhaltsreinigung
- Grundreinigung
- Gebäudereinigung
- Fensterreinigung
- Treppenhausreinigung
- Büro- und Gewerbereinigung
- Entrümpelungen
- Haushaltsauflösungen
- sonstige vereinbarte Reinigungs- und Dienstleistungen
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber gewerblichen Kunden.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und der Auftragnehmer diesen Auftrag annimmt.
- Die Vereinbarung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, über elektronische Kommunikationsmittel oder auf sonstige geeignete Weise erfolgen.
- Der vereinbarte Leistungsumfang, Termin und Preis ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, sofern die Durchführung aus tatsächlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der geschuldeten Leistungen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Vereinbarung durchgeführt und können zusätzlich berechnet werden.
- Bei Reinigungs- und Entrümpelungsarbeiten können sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zusätzliche Arbeiten ergeben. Diese werden, soweit erforderlich, vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt entsprechend der jeweils vereinbarten Zahlungsart und Zahlungsfrist.
- Bei privaten Haushalten, Grundreinigungen sowie einmaligen Aufträgen ist der vollständige Rechnungsbetrag grundsätzlich vor Beginn der Leistung zu bezahlen.
- Die Vorauszahlung muss spätestens vor Beginn der vereinbarten Leistung auf dem vom Auftragnehmer angegebenen Zahlungsweg eingegangen sein.
- Wurde die erforderliche Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung des vereinbarten Termins bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.
- Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung vor Zahlungseingang besteht in den in Absatz 2 genannten Fällen nicht.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen kann zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
- Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
§ 5 Termine und Terminabsagen
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Ein vereinbarter Termin kann vom Auftraggeber kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, wenn die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
- Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen oder Nichtgewährung des Zugangs zum vereinbarten Termin kann der Termin nicht mehr kostenfrei storniert werden.
- In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Kosten bzw. die gesetzlich zulässige Ausfallvergütung geltend zu machen.
- Bereits geleistete Vorauszahlungen werden bei einer nicht fristgerechten Absage grundsätzlich nicht erstattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Muss ein Termin aufgrund von Umständen abgesagt oder verschoben werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
§ 6 Rechnungen
- Rechnungen werden auf Grundlage der vereinbarten bzw. tatsächlich erbrachten Leistungen erstellt.
- Schriftlich erstellte und dem Auftraggeber übermittelte Rechnungen werden grundsätzlich nicht nachträglich geändert.
- Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht auf einem Fehler des Auftragnehmers beruhen, begründen keinen Anspruch auf Ausstellung einer geänderten Rechnung.
- Gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsberichtigungen sowie die Korrektur offensichtlicher Schreib-, Rechen- oder sonstiger Fehler bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
- Der Auftraggeber hat insbesondere auf folgende Umstände hinzuweisen:
- empfindliche oder besondere Materialien,
- bereits vorhandene Schäden,
- Vorschäden,
- besondere Oberflächen,
- empfindliche Gegenstände,
- besondere Reinigungsanforderungen,
- sonstige Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
- Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und sonstige besonders wertvolle Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu sichern.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten besteht.
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
- Meine Putzfee haftet ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden an Gegenständen, Einrichtungen, Möbeln, Böden, Wänden, Oberflächen, Elektrogeräten, Sanitäranlagen und sonstigen Sachen des Auftraggebers ausgeschlossen, sofern diese Schäden auf der besonderen Beschaffenheit, Empfindlichkeit, Alterung, Materialermüdung, Vorschädigung oder einem nicht erkennbaren Mangel des jeweiligen Gegenstands beruhen.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund von bereits vorhandenen Schäden oder Mängeln entstehen, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.
- Ebenso besteht keine Haftung, soweit Schäden auf fehlenden, unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
- Dies gilt insbesondere für Schäden an:
- empfindlichen Oberflächen,
- Naturstein,
- Holz,
- lackierten Oberflächen,
- empfindlichen Möbeln,
- Glas,
- Kunststoff,
- Textilien,
- Elektrogeräten,
- Sanitäranlagen,
- Beschichtungen,
- älteren oder vorgeschädigten Gegenständen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über besondere Empfindlichkeiten oder bekannte Vorschäden zu informieren.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Eine vollständige Freistellung von jeglicher Haftung gilt jedoch nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Dies betrifft insbesondere Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
§ 9 Reinigung und vorhandene Gegenstände
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, besonders wertvolle, empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände vor Beginn der Reinigung selbst zu sichern oder aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit einer besonderen Behandlung bedürfen, sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
- Werden solche Hinweise nicht erteilt, kann der Auftragnehmer für daraus entstehende Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sein.
§ 10 Entrümpelung und Haushaltsauflösung
- Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, eindeutig anzugeben, welche Gegenstände entsorgt werden sollen und welche Gegenstände erhalten bleiben sollen.
- Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten eindeutig gekennzeichnet oder aus dem Arbeitsbereich entfernt werden.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Entsorgung der übergebenen Gegenstände berechtigt ist.
- Für Gegenstände, die aufgrund fehlender oder unklarer Kennzeichnung zur Entsorgung gelangen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme oder Entfernung von Gegenständen abzulehnen, deren Entsorgung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheitsgründen nicht zulässig oder zumutbar ist.
§ 11 Mängel und Beanstandungen
- Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst unverzüglich nach Durchführung der Leistung mitzuteilen.
- Soweit ein berechtigter Mangel vorliegt und eine Nachbesserung gesetzlich vorgesehen und möglich ist, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 12 Zugang zu den Räumlichkeiten
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die vereinbarten Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
- Kann die vereinbarte Leistung aufgrund fehlenden Zugangs nicht durchgeführt werden, gilt dies als vom Auftraggeber zu vertretende Behinderung der Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die dadurch entstehenden Kosten können dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
§ 13 Schlüssel und Zugangsmittel
- Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel überlassen, werden diese ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, überlassene Zugangsmittel sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Sicherheitsvorgaben zu informieren.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Meine Putzfee.
§ 15 Höhere Gewalt
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert werden können.
- Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Verkehrsstörungen, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe und vergleichbare Ereignisse.
- In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Verbraucherschutz
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen. Zwingende gesetzliche Rechte der Verbraucher werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: 2026